1. Veranstalter und Gegenstand der EAMR
1.1 Veranstalter der European Motorcycle Adventure Rally, nachfolgend „EAMR“ genannt, ist Tobias Lauktien / Einzelunternehmer, Offenbachstraße 165 in 16321 Bernau.
1.2 Die EAMR ist eine privat organisierte Motorrad-Challenge und Community-Veranstaltung. Sie verbindet Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer mit dem Ziel, Europa auf dem Motorrad zu entdecken und dabei besondere Straßen, Pässe, Orte und weitere von der EAMR festgelegte Ziele anzufahren.
Im Mittelpunkt der EAMR stehen die Freude am Motorradfahren, das selbstständige Entdecken Europas, das Sammeln persönlicher Erlebnisse sowie der Austausch innerhalb der Motorrad-Community.
Die EAMR ist ausdrücklich keine Geschwindigkeitsveranstaltung und kein Motorradrennen. Eine Wertung nach Geschwindigkeit, Fahrzeit oder der schnellstmöglichen Bewältigung einer Strecke findet nicht statt.
1.3 Die EAMR ist außerdem keine geführte Motorradtour und keine individuell organisierte Reise. Jeder Teilnehmer entscheidet selbstständig, wann, auf welcher Route und unter welchen Bedingungen er die jeweiligen Ziele anfährt. Die Planung, Durchführung und Organisation der individuellen Fahrten obliegt ausschließlich dem jeweiligen Teilnehmer.
2. Teilnahmezeitraum
2.1 Die EAMR-Saison 2027 findet vom 01. März 2027 bis einschließlich 30. Oktober 2027 statt.
2.2 Nur innerhalb dieses Zeitraums können die für die jeweilige Saison festgelegten Wertungsziele angefahren und entsprechende Wertungspunkte gesammelt werden.
2.3 Für zukünftige EAMR-Saisons können abweichende Teilnahmezeiträume und Teilnahmebedingungen festgelegt werden.
3. Teilnahmeberechtigung
3.1 An der EAMR kann grundsätzlich jede Person teilnehmen, die über eine für das verwendete Motorrad gültige Fahrerlaubnis verfügt und berechtigt ist, mit diesem Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die ordnungsgemäße Anmeldung, die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der erforderlichen Daten, die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr sowie die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen.
3.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Dies betrifft insbesondere die persönlichen Kontaktdaten sowie die Angaben zum für die Teilnahme verwendeten Motorrad.
3.3 Die Teilnahme an der EAMR erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme einer Person abzulehnen oder eine bereits bestehende Teilnahme zu beenden, wenn ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, gesetzliche Vorschriften oder die Grundsätze eines fairen und verantwortungsvollen Miteinanders verstößt.
4. Anmeldung und Teilnahmegebühr
4.1 Die Teilnahme an der EAMR setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeverfahren voraus.
4.2 Im Rahmen der Anmeldung können unter anderem der Vor- und Nachname, Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse sowie Angaben zum teilnehmenden Motorrad, insbesondere Hersteller, Modell, Baujahr und amtliches Kennzeichen, erforderlich sein.
4.3 Die Teilnahmegebühr für die EAMR-Saison 2027 beträgt 49,00 Euro. Die Teilnahme wird nach erfolgreicher Anmeldung und vollständigem Eingang der Teilnahmegebühr verbindlich bestätigt.
4.4 Die Teilnahmegebühr dient insbesondere der Organisation und Verwaltung der Teilnahme sowie der Durchführung der jeweiligen EAMR-Saison. Je nach Ausgestaltung der jeweiligen Saison können darin beispielsweise eine persönliche Startnummer, ein Teilnehmer-Patch oder weitere saisonbezogene Leistungen enthalten sein. Die konkrete Ausgestaltung der enthaltenen Leistungen kann vom Veranstalter festgelegt und für zukünftige EAMR-Saisons angepasst werden.
4.5 Die Teilnahmegebühr stellt keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Wertungspunkten, eine bestimmte Platzierung oder eine bestimmte Gewinnchance dar.
5. Anmeldung und Zuordnung des Motorrads
5.1 Die Teilnahme an der EAMR ist grundsätzlich an das bei der Anmeldung angegebene Motorrad gebunden. Dieses Motorrad wird für die jeweilige EAMR-Saison dem Teilnehmer zugeordnet. Ein beliebiger Wechsel zwischen mehreren Motorrädern während der laufenden Saison ist nicht zulässig. Sämtliche für die Wertung eingereichten Nachweise müssen mit dem bei der EAMR angemeldeten Motorrad erbracht worden sein. Ein Wechsel des Motorrads während der laufenden Saison kann nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zugelassen werden. Ein Anspruch auf eine Änderung der Fahrzeugzuordnung besteht nicht.
5.2 Im Rahmen der Anmeldung kann der Teilnehmer, soweit verfügbar, eine Wunschstartnummer auswählen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Auswahl einer Wunschstartnummer begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Startnummer. Die Startnummer dient ausschließlich der Identifikation des Teilnehmers innerhalb der EAMR. Sie stellt keine Rangposition dar und hat keinen Einfluss auf die Punktewertung, die Platzierung oder eine bevorzugte Behandlung innerhalb der Veranstaltung.
5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Startnummer aus organisatorischen Gründen zu ändern.
6. Wertungsziele und Punkte
6.1 Während der jeweiligen EAMR-Saison werden bestimmte Ziele, Strecken, Pässe, Orte oder sonstige Punkte veröffentlicht, für deren ordnungsgemäße Anfahrt und Nachweis Wertungspunkte vergeben werden. Die jeweiligen Wertungsziele, die zugehörige Punktevergabe sowie die Anforderungen an den Nachweis werden durch den Veranstalter veröffentlicht.
6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Wertungsziele zu ergänzen, zu ändern, zu korrigieren oder aus wichtigen Gründen aus der Wertung zu nehmen. Dies kann insbesondere erforderlich sein, wenn sich Verkehrsbedingungen, behördliche Vorgaben, Sperrungen, Sicherheitslagen oder andere äußere Umstände ändern.
6.3 Ein bestimmtes Wertungsziel kann von einem Teilnehmer grundsätzlich nur einmal für die jeweilige Saison gewertet werden. Mehrfachbesuche desselben Wertungsziels führen nicht zu einer mehrfachen Punktevergabe.
6.4 Eine grundsätzliche Begrenzung der insgesamt erreichbaren Punktzahl besteht nicht, sofern die jeweiligen Wertungsziele ordnungsgemäß angefahren und nach den geltenden Regeln nachgewiesen werden.
7. Nachweise und Anerkennung von Wertungspunkten
7.1 Für die Anerkennung eines Wertungsziels ist ein geeigneter Nachweis erforderlich. Die EAMR kann hierfür bestimmte Nachweisformen vorgeben, beispielsweise ein Foto des Teilnehmers und/oder des angemeldeten Motorrads am jeweiligen Ziel, einen GPS- oder Standortnachweis oder andere geeignete digitale Nachweise.
7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Nachweise abzulehnen, wenn der Zielort oder das angemeldete Motorrad nicht eindeutig erkennbar ist, der Nachweis außerhalb des gültigen Wertungszeitraums erstellt wurde, Anhaltspunkte für eine Manipulation bestehen oder die Echtheit und Zuordnung des Nachweises nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
7.3 Bei begründeten Zweifeln kann der Veranstalter zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern.
7.4 Die Entscheidung über die Anerkennung eines Nachweises und die Vergabe der entsprechenden Wertungspunkte trifft der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen.
8. Eigenverantwortung für Einreise, Grenzübertritte und gesetzliche Vorschriften
8.1 Die EAMR kann Wertungsziele in verschiedenen europäischen Ländern und Regionen umfassen. Die Teilnahme an der EAMR berechtigt den Teilnehmer jedoch nicht automatisch zur Einreise in ein bestimmtes Land oder zur Nutzung einer bestimmten Straße, Strecke oder Region. Jeder Teilnehmer ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, sich vor Antritt einer Fahrt über sämtliche für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Visa- und Passvorschriften, Zollbestimmungen, Fahrzeugpapiere, Führerschein- und Versicherungsvorschriften, Maut- und Vignettenpflichten, Umweltzonen, Fahrverbote sowie sämtliche nationalen und regionalen Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften.
8.2 Die jeweils geltenden Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Die EAMR übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Teilnehmer in ein bestimmtes Land einreisen, eine bestimmte Straße befahren oder ein bestimmtes Wertungsziel erreichen darf.
8.3 Die EAMR übernimmt insbesondere keinerlei Verantwortung für verweigerte Einreisen, fehlende oder ungültige Dokumente, Visa- oder Zollprobleme, Bußgelder, Strafverfahren, Fahrverbote, Mautverstöße oder sonstige Folgen, die aus der Nichtbeachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften entstehen. Die Entscheidung über den Antritt und die Durchführung jeder einzelnen Fahrt liegt ausschließlich beim Teilnehmer.
8.4 Die EAMR stellt keine Rechts-, Visa-, Zoll- oder Einreiseberatung dar. Jeder Teilnehmer hat sich vor Reiseantritt selbstständig über die jeweils aktuellen Bestimmungen der betroffenen Länder und Regionen zu informieren und gegebenenfalls die zuständigen Behörden oder offiziellen Informationsstellen zu konsultieren.
9. Eigenverantwortung während der Fahrt
9.1 Jeder Teilnehmer nimmt vollständig auf eigene Verantwortung an der EAMR teil. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Route, die Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, die Beurteilung der Wetter- und Straßenverhältnisse sowie die Entscheidung, ob eine Fahrt begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen wird. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die jeweils geltenden Verkehrsregeln einzuhalten, das Motorrad in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Die Teilnahme an der EAMR darf niemals dazu führen, dass ein Teilnehmer seine eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
9.2 Es besteht keinerlei Verpflichtung, ein bestimmtes Wertungsziel zu erreichen. Jeder Teilnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet, eine Fahrt abzubrechen, wenn die Fortsetzung aus seiner Sicht nicht sicher oder nicht verantwortbar ist.
10. Keine Geschwindigkeitswertung und kein Renncharakter
10.1 Die EAMR ist ausdrücklich keine Rennveranstaltung. Es erfolgt keine Wertung nach Geschwindigkeit, Fahrzeit oder Durchschnittsgeschwindigkeit. Die schnellstmögliche Bewältigung einer Strecke ist weder Ziel noch Bestandteil der EAMR. Die Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche gesetzlichen Verkehrsregeln einzuhalten und sich jederzeit verantwortungsvoll im öffentlichen Straßenverkehr zu verhalten. Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefährliche Fahrmanöver, Wettbewerbsfahrten und sonstiges riskantes Verhalten werden von der EAMR nicht unterstützt und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
11. Zustand und Zulässigkeit des Motorrads
11.1 Das für die Teilnahme verwendete Motorrad muss für die Teilnahme geeignet und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein.
11.2 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass das Motorrad verkehrssicher ist, über eine gültige Betriebserlaubnis verfügt, ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist und sämtliche technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.
11.3 Dies gilt auch für Umbauten, Veränderungen und nachträglich angebrachte Fahrzeugteile.
11.4 Die EAMR führt grundsätzlich keine technische Prüfung der Motorräder durch und übernimmt keine Verantwortung für die technische oder rechtliche Zulässigkeit eines teilnehmenden Motorrads.
12. Versicherung
12.1 Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, über einen für seine Teilnahme ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Hierzu gehört insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
12.2 Je nach persönlicher Situation und Reise können darüber hinaus weitere Versicherungen, beispielsweise eine Auslands-Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Versicherung für Rücktransport und Bergung, sinnvoll oder erforderlich sein.
12.3 Die EAMR ist nicht verpflichtet, einen Versicherungsschutz für Teilnehmer abzuschließen oder zu vermitteln.
12.4 Kosten für Pannen, Reparaturen, Abschleppmaßnahmen, medizinische Behandlungen, Rettungseinsätze, Rücktransporte, Schäden am Motorrad oder Schäden an persönlichen Gegenständen werden durch die EAMR grundsätzlich nicht übernommen.
13. Haftung des Veranstalters
13.1 Die Teilnahme an der EAMR erfolgt auf eigenes Risiko.
13.2 Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.3 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
13.4 Im Übrigen wird die Haftung des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13.5 Die EAMR übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden oder sonstige Nachteile, die im Zusammenhang mit der individuellen An- und Abreise, der Durchführung einer Fahrt, Unfällen, Stürzen, Kollisionen, Verkehrsverstößen, technischen Defekten, Pannen, Diebstahl, Verlust persönlicher Gegenstände, Wetterbedingungen, Naturereignissen, Straßenzuständen, behördlichen Maßnahmen, Grenzkontrollen, verweigerter Einreise oder Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer entstehen.
13.6 Die EAMR übernimmt keinerlei Verantwortung für die individuelle Durchführung der Fahrten der Teilnehmer.
14. Befahrbarkeit von Strecken und Erreichbarkeit von Zielen
14.1 Straßen, Pässe, Strecken und sonstige Wertungsziele können jederzeit aufgrund von Baustellen, Sperrungen, Unwettern, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Veranstaltungen oder anderen Umständen vorübergehend oder dauerhaft nicht erreichbar sein. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die aktuelle Situation selbst zu prüfen und eigenverantwortlich zu entscheiden, ob eine Fahrt sicher und rechtmäßig durchgeführt werden kann.
14.2 Die Veröffentlichung eines Wertungsziels stellt keine Garantie dafür dar, dass dieses jederzeit erreichbar oder befahrbar ist.
14.3 Ein Anspruch auf eine bestimmte Streckenführung, die Erreichbarkeit eines Wertungsziels oder eine alternative Wertung besteht grundsätzlich nicht.
15. Änderung, Unterbrechung oder Abbruch der EAMR
15.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die EAMR oder einzelne Bestandteile der Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei behördlichen Anordnungen, erheblichen Sicherheitsrisiken, Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Wetterlagen, politischen oder gesellschaftlichen Krisen, gesetzlichen Änderungen, technischen Problemen oder sonstigen Umständen vorliegen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. Der Veranstalter wird sich bemühen, die Teilnehmer über wesentliche Änderungen zu informieren.
15.2 Ein Anspruch auf die Durchführung sämtlicher ursprünglich veröffentlichter Wertungsziele besteht nicht.
16. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter kann Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, falsche Angaben machen, Nachweise manipulieren, andere Personen gefährden oder durch ihr Verhalten die EAMR oder deren Ansehen erheblich schädigen.
Bei einem Ausschluss aufgrund eines schuldhaften Verstoßes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
17. Manipulation und Täuschung
Jegliche Manipulation der Wertung ist untersagt.
Dies umfasst insbesondere gefälschte oder manipulierte Nachweise, falsche GPS- oder Standortdaten, die Nutzung fremder Nachweise, die Verwendung eines anderen als des angemeldeten Motorrads sowie sonstige Täuschungshandlungen.
Bei einem begründeten Manipulationsverdacht kann der Veranstalter einen Nachweis vorläufig zurückstellen und weitere Informationen oder Nachweise anfordern.
Wird eine Manipulation festgestellt, können die betreffenden Punkte aberkannt und der Teilnehmer aus der Wertung oder von der gesamten EAMR ausgeschlossen werden.
18. Saisonwertung und Preisgeld
Die Saisonwertung erfolgt auf Grundlage der nach den jeweils geltenden EAMR-Regeln anerkannten Wertungspunkte.
Die abschließende Platzierung wird nach Abschluss der Saison und Prüfung der eingereichten Nachweise festgestellt.
Für die EAMR-Saison 2027 ist ein Preisgeld in Höhe von 1.000,00 Euro vorgesehen.
Bei mindestens 50 bestätigten Teilnehmern wird dieses Preisgeld garantiert. Die Auszahlung erfolgt nach endgültiger Feststellung des Saisonergebnisses und der Prüfung der Teilnahme- und Nachweisbedingungen.
Zusätzliche Sach- oder Sponsorenpreise können vergeben werden. Ein Anspruch auf zusätzliche Preise besteht nur, wenn diese ausdrücklich zugesagt wurden.
19. Datenschutz und Veröffentlichung von Inhalten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der EAMR.
Teilnehmer können im Rahmen der EAMR eigene Fotos, Videos und sonstige Inhalte erstellen und veröffentlichen. Für die Einhaltung der Rechte anderer Personen sowie der geltenden urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Vorschriften ist der jeweilige Teilnehmer selbst verantwortlich.
Die EAMR kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eigene Foto-, Video- und sonstige Medienaufnahmen der Veranstaltung und ihrer Teilnehmer für die Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit über die EAMR verwenden.
20. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter kann diese Teilnahmebedingungen ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
Dies kann insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, organisatorischer Anpassungen, Änderungen des Wertungssystems, technischer Entwicklungen oder sicherheitsrelevanter Anforderungen erforderlich sein.
Für bereits bestätigte Teilnahmen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Teilnahmebedingungen, soweit eine Änderung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher oder sicherheitsrelevanter Gründe erforderlich ist.
21. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung zur EAMR bestätigt der Teilnehmer, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Der Teilnehmer bestätigt außerdem, dass er an der EAMR freiwillig und auf eigene Verantwortung teilnimmt, über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, die gesetzlichen Vorschriften einhält und selbst für sämtliche erforderlichen Reise-, Einreise-, Fahrzeug- und Versicherungsbestimmungen verantwortlich ist.
Die EAMR organisiert keine individuelle Reise des Teilnehmers und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung der individuellen Fahrten. Jeder Teilnehmer plant und führt seine Fahrten selbstständig, eigenverantwortlich und unter Beachtung sämtlicher für ihn geltender gesetzlicher Vorschriften durch.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Hinweis: Diese Teilnahmebedingungen sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum des Vermieters. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung ohne vorherige Zustimmung ist nicht gestattet.
